Deutschlandlied
Das Deutschlandlied wurde am 26. August 1841 von August von Fallersleben auf der Insel Helgoland geschrieben. Zum ersten Mal wurde das Lied am 05. Oktober 1841 in Hamburg auf dem Jungfernstieg veröffentlicht. Die Melodie des Deutschlandliedes stammt bereits aus dem Jahr 1797 und entstand aus dem Kaiserlied von Haydn. Josef Haydn hat die Melodie später im Kaiserquartett verwendet. Somit stellte Hoffmann von Fallersleben durch die Verwendung dieser bekannten Melodie eine Verbindung zum Kaiser und dem Alten Reich her. Dabei stand im Mittelpunkt des Liedes nicht mehr der Monarch, sondern die eigentliche Nation. Der erste Reichspräsident Friedrich Ebert von der SPD erklärte im Jahr 1922 das Lied zur Nationalhymne. Während der Jahre 1933 bis 1945, also zu Zeiten des Nationalsozialismus wurde nur die erste Strophe des Liedes gesungen. Darauf folgte dann das Horst-Wessel-Lied. Nach dem Zeiten Weltkrieg kam eine Diskussion über das Lied auf. Im Jahr 1952 erfolgte ein offizieller Briefwechsel von Bundeskanzler und Bundespräsident indem man sich dazu entschloss, dass künftig nur mehr die dritte Strophe zu offiziellen Anlässen gesunden werden soll. Erst im Jahr 1991 wurde im Zuge der Wiedervereinigung wieder nach einem Briefwechsel, die dritte Strophe des Liedes zur allgemein gültigen Nationalhymne Deutschlands erklärt.
Die dritte Strophe des Liedes wurde vom Autor eigentlich auch als Trinklied verstanden. Weshalb in der zweiten Strophe auch von einem Lobgesang auf deutsche Frauen, deutschen Sang und deutschen Wein erklärbar sind.
Die Melodie des Deutschlandliedes wurde neben der für Kaiser Franz I komponierten Hymne auch für weitere 58 Textvertonungen verwendet. Beider Melodie lies sich Haydn womöglich auch von einem kroatischen Volkslied namens „Vjutro rano se ja stanem“ anregen, dass mit genau den gleichen drei Takten beginnt. Die Melodie war auch Melodie der österreichischen Kaiserhymne. Der Text wurde dabei immer den jeweils regierenden Kaiser angepasst.